Prinzipiell benötigen Sie für jeden Verordnungswunsch einen persönlichen Kontakt in der Praxis. Eine Ausnahme machen wir bei Dauermedikamenten, so genannten Wiederholungsrezepten.
Falls Sie als Kassenpatient die Praxis in diesem Quartal noch nicht besucht haben, bringen Sie bitte zum Abholen des Rezeptes Ihre Versichertenkarte und falls vorhanden eine Überweisung vom Hausarzt mit.